Platz- und Spielordnung
Platz- und Spielordnung
1. Allgemeines
Die Spielabwicklung erfolgt nach den Regeln des Deutschen Tennisbundes.
Es darf nur in üblicher Tennisbekleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden. Das Spielen mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt.
Gegen Sportunfälle sind alle aktive Mitglieder durch den STB versichert.
Anordnungen, die den Spielbetrieb betreffen, trifft nur der Sportwart. Der Sportwart ist für die Durchführung der Platz- und Spielordnung zuständig. Wünsche und Beschwerden sind ihm vorzubringen. Bei Abwesenheit wird der Sportwart durch andere Vorstandsmitglieder vertreten.
Für Diebstähle auf der Anlage des Tennisclubs wird nicht gehaftet.
2. Platzbelegung
Die Spielzeit (Spieleinheit) beträgt eine Stunde für Einzel oder Doppel. Hierin enthalten ist die Zeit, die erforderlich ist, um den Platz wieder in einen spielbaren Zustand zu versetzen (siehe Nr. 2.i) ).
Auf Platz 4 wird immer mit einer vollen Stunde begonnen, wobei auf Platz 1 bis 3 alle 15 Minuten eine Spieleinheit beginnt. Wird der Platz nach einer Spieleinheit nicht neu belegt, kann die Spieleinheit um jeweils 15 Minuten verlängert werden.
Jedes Mitglied kann einmal pro Woche einen Voreintrag auf Platz 4 tätigen. Dieser Eintrag ist mit „V“ zu kennzeichnen und alle Spielpartner sind zu benennen. Ein Voreintrag erfolgt mindestens einen Tag vor der Begegnung.
Die Belegung der Plätze 1 bis 3 im Voraus ist nicht möglich.
Jede(r) Spieler/-in hat sich persönlich mit Partner/-in vor Spielbeginn in den Platzbelegungsplan einzutragen (Anfang und Ende der Spielzeit). Sind alle Plätze belegt, kann sich für die nächste freie Spieleinheit eingetragen werden. Ein(e) Spieler/-in muss zwischen Eintrag und Spielbeginn auf der Tennisanlage anwesend sein.
Wenn es erforderlich ist, insbesondere wenn nicht gewährleistet ist, dass wartende Spieler/-innen zum Spielen kommen, müssen Doppel gebildet und gespielt werden.
Forderungsspiele haben Vorrang bei der Benutzung der Plätze. Sie sind an die festgelegte Spielzeit nicht gebunden, müssen jedoch einen Tag vor Spielbeginn in den Platzbelegungsplan (mit „F“ gekennzeichnet) sowie ordnungsgemäß im Forderungsbuch eingetragen werden.
Trainerstunden und Mannschaftstraining können nur zu den im Belegungsplan festgesetzten Zeiten erfolgen. Nach Teilnahme an einem Mannschaftstraining und im Anschluss an Trainerstunden besteht kein Anspruch auf freie Plätze.
Jede(r) Benutzer/-in eines Platzes ist verpflichtet, vor dem Verlassen diesen in einem bespielbaren Zustand zu versetzen. Nach Beendigung des Spiels ist der Platz abzuziehen, die Linien abzukehren und bei Trockenheit zu beregnen. Unebenheiten sind zu beseitigen. Falls der Platz bei Spielbeginn trocken vorgefunden wird, ist die gesamte Fläche zu beregnen. Dies ist ggfs. während der Spielzeit zu wiederholen. Benutze Geräte sind an die hierfür vorgesehenen Stellen zurückzubringen. Schäden und Beschädigungen an der Platzanlage und den Einrichtungen bitten wir sofort beim Vorstand zu melden.
3. Spielberechtigung
Spielberechtigt für die Freiplätze des Tennisclubs ist jedes aktive Mitglied nach Begleichung seines Jahresbeitrages. Weiterhin gelten folgende besondere Spielberechtigungen:
Jugendliche, Schüler und Studenten
Jugendliche, Schüler und Studenten, die nicht Mitglied einer Mannschaft sind, haben grundsätzlich montags bis freitags nach 17:00 Uhr keine Spielberechtigung, es sei denn, dass Plätze frei sind.
Mannschaftsspieler/-innen
Mannschaftsspieler/-innen sind während des eigenen Mannschaftstrainings auf anderen Plätzen nicht spielberechtigt.
Während der gesamten Sommersaison steht den Mannschaften der ihnen zugeteilte Trainingsplatz zur Verfügung. Ist der Trainingsplatz allerdings 10 Minuten nach Spielzeitbeginn nicht durch mindestens zwei Mannschaftsspieler/-innen belegt, kann er bis zur nächsten Spielzeit auch von anderen Mitgliedern genutzt werden.
Bei unbespielbaren Trainingsplätzen (z. B. nach Regenschauern oder bei Mannschaftsspielen) kann das Training für die vollständige Trainingszeit auf andere freie Plätze verlegt werden.
Gäste
Gäste dürfen nur bei nicht ausgelasteter Platzanlage spielen und auch nur von montags bis freitags bis grundsätzlich 17:00 Uhr. Ein Voreintrag bei Spielen mit Gastbeteiligung darf deshalb auch erst zu Beginn der Stunde und nicht im Vorhinein erfolgen.
Das gastgebende Mitglied verpflichtet sich, eine entsprechende Eintragung in die Gästeliste vorzunehmen. Datum und Spielzeit sind ebenso wie der Name des Gastes zu vermerken. Für die Belegung werden dem Vereinsmitglied 5,00 € pro Stunde belastet, sofern der Gast den Beitrag nicht sofort entrichtet.
Zur Förderung der Jugendarbeit dürfen jugendliche Vereinsmitglieder einmal pro Woche eine(n) Gastspieler/-in gleichen Alters, der/die ebenfalls Mitglied im Tennisbund ist, zu einem kostenlosen Gastspiel einladen.
Passive und ausgeschiedene Mitglieder
Passive Mitglieder sind nicht berechtigt, eine Gastspielzeit zu erwerben bzw. einzutragen. Ehemalige Vereinsmitglieder sind als Gast grundsätzlich nicht spielberechtigt. Auf Antrag wird in Ausnahmefällen durch den Vorstand eine Genehmigung erteilt, falls das ehemalige Vereinsmitglied aus dem Saarpfalz-Kreis verzogen ist.
4. Inkrafttreten
Die Änderung an der Platz- und Spielordnung tritt am 26.02.2009 in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen.
gez. Armin Vogelgesang
(Sportwart)
Anlagen:
Platz- und Spielordnung